1871
"Auf die Bildung einer ländlichen Feuerwehr wird hingewirkt. Angeregt werden 10 bis 15 Mann Steigerkompanie und eine Spritzenmannschaft und Rettungskompanie."
11. November 1851
"Jeder Bürger hat seinen Feuereimer im Hause aufbewahrt. Jetzt ist die Anordnung getroffen worden, dass die Feuereimer im Gemeinde- spritzenhaus aufbewahrt werden sollen, was wirklich sein
Verbleiben habe und geschehen ist."